...und warum kostet es meinen Jugendclub Geld???
Bundesanzeiger-Verlag versendet Gebührenbescheide an eine Reihe von Vereinen. Dazu gibt es eine Koppelung mit dem Vereinsregister. Viele erreicht der Gebührenbescheid, der sich in der Regel auf die vergangenen 3 Jahre bezieht, ohne jegliches Vorwissen. Das ist um so verwirrender, da neben dem regulären Gebührenbescheid noch weitere "kriminelle" Rechnungen kursieren.
Nur die Rechnung des Bundesanzeiger-Verlages ist korrekt und beträgt 2,50 Euro (netto) pro Jahr. Die Vereinsdaten werden automatisch vom Vereinsregister übernommen. Erhoben wird die Gebühr für die Führung des Registers.
ACHTUNG: Die Unwissenheit wird aktuell ausgenutzt und es kursieren mehrere Betrugsmaschen - sei es mit der Begründung, dass die Eintragung kostenpflichtig sei oder auch durch auffällig hohe Registerführungsgebühren!!!
Gemeinnützige Jugendclubs können von der Gebühr befreit werden. Dazu müssen sie entweder per E-Mail oder über die Internetseite des Transparenzregisters einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Der Nachweis über die Gemeinnützigkeit erfolgt durch Vorlage des Freistellungsbescheides. Eine rückwirkende Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre ist nicht möglich. Außerdem solltet ihr im Hinterkopf behalten, dass ein solcher Antrag aller 3 Jahre auf euch zukommt (so lange laufen die Freistellungsbescheide).
Und warum das Ganze? ... kurz zusammen gefasst hier die wikipedia-Zeilen:
"Das im Geldwäschegesetz (GwG)§§ 18 ff verankerte Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern."